"Du bist enterbt!", schreit der Vater seinen Sohn an. Das ist halb so schlimm, wie es sich anhört. Denn der Sohn behält in der Regel sein Recht auf den Pflichtteil, auch wenn der Vater ihn per Testament "enterbt".
Gerade wenn die Kraft fehlt, ist Kraft nötig. Denn kurz nach einem Todesfall gibt es für Hinterbliebene einiges zu tun: Anträge stellen, Fristen beachten und vieles mehr. Orientierung ist nötig.