Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Für diese Zeiten möchte man Gewissheit haben, dass die Regelung der eigenen Angelegenheiten in vertrauensvollen Händen liegt.
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie anderen Personen die Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass Sie die Fähigkeit selbst zu entscheiden, eingebüßt haben.
In der Betreuungsverfügung können Sie schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht.
Durch eine Patientenverfügung entscheiden Sie vorab über das „Ob und Wie“ medizinischer Maßnahmen.
Zu diesen Themen informiert Sie Herr Bernfried Schneider, Generationenberater der Volksbank Ettlingen eG im Rahmen seiner Online-Veranstaltung.