Freistellungsauftrag

Steuerfreibetrag für Kapitalerträge

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Sparerpauschbetrag: Erhöhung ab 2023

Der Gesetzgeber hat die Erhöhung der Sparerpauschbeträge zum 1. Januar 2023 auf 1.000 Euro für Einzelpersonen, bzw. 2.000 Euro für Ehegatten / Lebenspartner beschlossen.

Ihre bestehenden Freistellungsaufträge werden automatisch auf den ab 2023 gültigen neuen Höchstbetrag angehoben:
 

1) Sie haben nur bei der Volksbank Ettlingen eG einen Freistellungsauftrag in Höhe von bisher 801 Euro hinterlegt?

In diesem Fall wird der Betrag automatisch auf den neuen Höchstbetrag erhöht, d.h. von 801 Euro auf 1.000 Euro, bzw. von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.

 

2) Sie haben Freistellungsaufträge bei mehreren Banken hinterlegt?

Der Gesetzgeber sieht hierbei eine prozentuale Anhebung der jeweils erteilten Beträge um 24,844 Prozent vor.

Beispiel:
Ihr bisheriger Freistellungsauftrag bis 31.12.2022 = 100 Euro.
Neuer Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 = 124,84 Euro.

Dies wird zum 1. Januar 2023 automatisch für Sie angepasst.

 

Tipp: In Ihrem Online-Banking können Sie ab Januar Ihren Freistellungsauftrag auch individuell anpassen.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Ettlingen eG einen Freistellungsauftrag erteilen.


Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor oder wird die Höhe des vorliegenden Freistellungsauftrags überschritten (die Höhe des Freistellungsbetrages ist nicht ausreichend), muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen
.

Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.