Anleihen

Rechnen Sie mit kalkulierbaren Erträgen

Nutzen Sie Anleihen für Ihre Geldanlage, um am Börsengeschäft teilzuhaben. Dabei verleihen Sie Ihr Geld an Unternehmen oder Institutionen und erhalten dafür regelmäßige Zinszahlungen. Am Ende der Laufzeit haben Sie Anspruch auf vollständige Rückzahlung des eingesetzten Geldes. Zudem profitieren Sie von möglichen Wertsteigerungen.

Feste Verzinsung und Laufzeit

Bei Anleihen leihen Sie Ihr Geld für eine feste Laufzeit dem Emittenten, dem Herausgeber der Anleihe. In der Regel sind das Unternehmen, Banken oder der Staat. Die Kreditwürdigkeit des Emittenten entscheidet über das Risiko der Geldanlage. Anleihen werden an der Börse gehandelt. Ihr Preis hängt von der Laufzeit, der Bonität des Emittenten, vom Nominalzins und vom allgemeinen Zinsniveau ab. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie den Nennbetrag Ihres eingesetzten Kapitals zurück.

Ihre Vorteile bei Anleihen

  • Regelmäßige Zinseinnahmen
  • Kursgewinne steigern Ihre Rendite.
  • Währungsgewinne je nach Entwicklung des Devisenkurses bei Anleihen in Fremdwährung
  • Für mittel- und langfristige Zeiträume geeignet

Ihre Risiken bei Anleihen

  • Risiko des Geldverlustes wegen Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Emittenten 
  • Abhängigkeit von Wertveränderungen des zugrunde liegenden Referenzwertes
  • Verluste aus Devisenkursschwankungen bei Wertpapieren auf fremde Währung
  • Liquiditätsrisiko bei Anleihen, die nicht an der Börse notiert sind
  • Geringerer Ertrag bei vorzeitiger Rückzahlung

Häufige Fragen zu Anleihen

Wie werden Anleihen gehandelt?

Anleihen werden in der Regel direkt an der Börse gehandelt. Sie können diese auch während ihrer Laufzeit an der Börse kaufen oder verkaufen.

Muss ich bei Anleihen Steuern zahlen?

Sofern Sie über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete liegen oder keinen Freistellungsauftrag gestellt haben, unterliegen die Zinszahlungen und Veräußerungsgewinne der Abgeltungssteuer (25 Prozent) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.

Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.

Mehr zur Abgeltungssteuer (PDF, 129 KB)

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Ettlingen eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Volksbank Ettlingen eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.