Vorsorgevollmacht

Hier geben wir Ihnen einen Kurzüberblick über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Die hier gemachten Angaben dienen als Anregung und bedürfen der individuellen Erörterung mit einem juristischen Berater.

Vorsorgevollmacht

Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung einer Person des Vertrauens, die im Fall eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit für den Vollmachtserteilenden rechtwirksam handeln kann.

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Patientenverfügung

Bekundung eigener Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege schwerster aussichtsloser Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase.

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Betreuungsverfügung

Benennung einer Person des eigenen Vertrauens für den Fall, dass das Betreuungsgericht wegen eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen Betreuer einsetzt.

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