- Sichere Geldanlage
- Kein Kursrisiko
- überschaubare Anlagedauer / Kündigungsfrist
KündigungsGeld
Sicheres sparen mit überschaubarer Anlagedauer bzw. Kündigungsfrist
Nutzen Sie das KündigungsGeld um sich Ihre Wünsche zu erfüllen. Sie bestimmen individuell, wie viel Geld Sie anlegen möchten und sichern sich einen attraktiven Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere Anlagevariante ohne Kursschwankungen suchen.
KündigungsGeld
Auf die klassische Art sparen
Das Kündigungsgeld passt sich Ihren Bedürfnissen an. Dabei ist Ihr Geld sicher angelegt. Sie entscheiden, wann und wie viel Sie von Ihrer Anlagesumme verfügen möchten. Dabei beachten Sie nur die Kündigungsfrist von 33 Tagen für den Teil- oder auch Gesamtbetrag.
Ihre Vorteile im Überblick
- Sie setzen auf eine sichere Anlage ohne Kursschwankungen.
- Sie legen Ihren Anlagebetrag individuell fest. Mindestanlage 1.000 Euro.
Aufstockungen sind jederzeit möglich. - Sie bleiben flexibel. Sie können die Geldanlage - ganz oder in Teilbeträgen - täglich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 33 Tagen kündigen.
- Sie sichern sich einen attraktiven Zinssatz.
- Das Geld ist bei Ihrer Volksbank Ettlingen eG im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt.
Konditionen
- Anlagemöglichkeit ab EUR 1.000,00
- Kündigungsfrist: 33 Tage
- Keine feste Laufzeit
- Zinssatz: 0,60 % p.a.
Stand: 15.04.2023
Häufige Fragen zum Sparkonto
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Ettlingen eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Ettlingen eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.