Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge gilt immer, wenn Sie nichts anderes festgelegt haben. Gibt es kein Testament oder Erbvertrag, wird vererbt nach dem Willen von "Vater Staat".

Das Gesetz teilt Erben in folgende Ordnungen ein

Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und Urenke

Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten

Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Vettern, Cousinen

Nur wenn es keine Erben erster Ordnung gibt, erbt die zweite Ordnung und so weiter ...

  

Der Nächste bitte

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass nicht alle Erben einer Ordnung zum Zuge kommen, sondern nur die nächsten lebenden Verwandten. Wenn zum Beispiel der Großvater stirbt, erben seine Kinder. Die Enkel erhalten nichts.

Ist aber ein Kind des Großvaters bereits verstorben, rücken dessen Kinder nach. Die Enkel erben dann neben weiteren Kindern des Großvaters.

  

Gatte erbt nicht alles

Wenn nichts anderes festgelegt ist, erbt der überlebende Ehepartner in der Regel ein Viertel. Aber nicht automatisch alles!

Wie viel die Witwe oder der Witwer letztendlich erbt, hängt von zwei Faktoren ab:

  • vom Verwandtschaftsgrad der übrigen Erben zum Verstorbenen, und
  • vom Güterstand, der beim Tod besteht.

Jeder Erbfall ist individuell. Daher sollten Sie sich bei Fragen sachkundig von uns beraten lassen.