Denken Sie immer auch an den Erben, den Sie sich nicht selbst ausgesucht haben: den Staat. Er erbt mit in Form der Erbschaftssteuer.
Steuern
Freibeträge nutzen
Wenn Sie nicht wollen, dass der Fiskus finanziell Anteil nimmt, können Sie schon zu Lebzeiten Vermögen in Form von Schenkungen auf Ihre späteren Erben übertragen. Es gibt, je nach Verwandschaftsgrad, verschiedene Freibeträge. Ehepartner beispielsweise haben einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro. Zwischen den Schenkungen müssen zehn Jahre vergehen, bevor der Freibetrag erneut genutzt werden kann.
Immobilie sichern
Bei verheirateten sowie unverheirateten Paaren sollten sich beide Partner ins Grundbuch eintragen lassen. So bleibt kein Zweifel, wem was gehört und am Ende zusteht.
Wenn Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten an Ihre nächsten Erben übertragen möchten, sollten Sie sich mit einem Schenkungsvertrag absichern, der Ihnen zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht zusichert.
Beraten Sie sich mit uns über die für Sie beste Lösung. Verlieren Sie bei allen steuerlichen Aspekten aber nicht Ihre persönlichen Interessen aus den Augen.
Geschenkt ist Geschenkt
Schenkungs-Versprechen müssen grundsätzlich notariell beurkundet und innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden. Steuersätze und Freibeträge sind bei Schenkung und Erbschaft gleich. Der steuerliche Vorteil bei der Schenkung liegt nur darin, dass nach zehn Jahren der Steuer-Freibetrag erneut genutzt werden kann.
Geschenke kommen von Herzen. Doch sollten Sie auch daran denken, dass Ihr eigenes Auskommen gesichert ist. Schenkungen lassen sich nur schwer wieder rückgängig machen, es sei denn Sie haben sich durch Rückfallsrechte gesichert.